Ihr Weg zur Reha
Unsere Rehabilitationsklinik ist eine nach § 30 GewO konzessionierte, für alle Kassen zugelassene, beihilfefähige Spezialeinrichtung nach § 7 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung. Die LANDGRAFEN KLINIK ist anerkannt als gemischte Krankenanstalt, für Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung und Prävention (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) in Trägerschaft des Niedersächsischen Staatsbades Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH.
Für Privatversicherte gilt: Gemäß § 4 Absatz 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (MB/KK) muss vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage beantragt werden. Ohne eine vorherige schriftliche Zusage der privaten Krankenkasse besteht für diese keine Verpflichtung, die Kosten einer stationären klinischen Behandlung zu übernehmen.
Antragsstellung
- Sie sind noch zu Hause?
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt, entweder für Sie als Berufstätige/r bei der zuständigen Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern „Reha vor Rente“, oder für Sie als Rentner/in bei Ihrer Krankenkasse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit im Sinne von „Reha vor Pflege“. Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ein. Falls Sie verbeamtet sind, sind Ihre Ansprechpartner Ihre private Krankenversicherung sowie die Beihilfestelle.
- Sie sind bereits im Krankenhaus und sollen gleich im Anschluss zu uns kommen?
- Kostenzusage
Ihre Krankenkasse – gesetzlich oder privat – oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt bzw. für Ihre Anschlussrehabilitation. Der Kostenträger trifft in Abstimmung mit Ihnen die Wahl der Klinik. Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. TV, Telefon, Parkgebühren, Aufschlag Komfortpaket etc.).
- Patientenaufnahme